Olga in Paris – Warum so wenige ukrainische Flüchtlinge nach Frankreich gehen

14 February 2023
Photo: Facebook / Accueil des réfugiés ukrainiens / прийом українських біженців (FRANCE)
Photo: Facebook / Accueil des réfugiés ukrainiens / прийом українських біженців (FRANCE)

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Nach dem brutalen Einmarsch Russlands im Februar 2022 verließen Millionen ukrainische Flüchtlinge ihr Land. Bis Ende Dezember 2022 hatten 4,9 Millionen Schutz in der Europäischen Union und in anderen europäischen Demokratien beantragt.

Am 4. März 2022 aktivierten die EU-Innenminister die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie, indem sie erklärten, dass "das Vorliegen eines Massenzustroms von Vertriebenen in die Union, die die Ukraine infolge eines bewaffneten Konflikts verlassen mussten, hiermit festgestellt wird". Ukrainische Staatsbürger und ihre Familienangehörigen konnten nun ohne Asylverfahren einen Antrag auf Gewährung vorübergehenden Schutzes stellen. Die EU-Mitgliedstaaten verpflichteten sich, ihnen Aufenthaltsrecht, Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum, Sozialhilfe, medizinischer oder sonstiger Unterstützung sowie "Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts" zu gewähren.

Es war eine schnelle Reaktion auf die größte Flüchtlingskrise in Europa seit den 1940er Jahren. EU-Mitgliedstaaten erließen nationale Rechtsvorschriften zur Gewährung vorübergehenden Schutzes. Dänemark, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, die nicht an den EU-Rahmen für vorübergehenden Schutz gebunden sind, verabschiedeten ähnliche Bestimmungen.

Der vorübergehende Schutz wurde für einen Zeitraum von zunächst einem Jahr gewährt. Am 10. Oktober 2022 verkündete die EU-Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson, nach einer Sitzung des Rates "Justiz und Inneres", "die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz" bleibe "mindestens bis März 2024 in Kraft".

Seit Anfang März 2022 stellten fast 5 Millionen ukrainische Flüchtlinge einen Antrag auf vorübergehenden Schutz. Tschechien und Polen haben die höchste Zahl pro Kopf: mehr als 4 Prozent ihrer Bevölkerung. Weitere sechs Länder verzeichneten Anträge in Höhe von 2 oder mehr Prozent.

Auf diese acht Länder entfielen 2,5 Millionen aller Anträge. Das sind bemerkenswerte Zahlen: In Tschechien (11 Millionen Einwohner) haben mehr Ukrainer Schutz beantragt als in Frankreich, Italien und Spanien zusammen (174 Millionen Einwohner).

1,2 Millionen Anträge wurden in vier Ländern gestellt: Irland, Deutschland, Luxemburg und Österreich. Die Zahl der Anträge in diesen vier Ländern entspricht 1 bis 2 Prozent ihrer Bevölkerung.

In Bulgarien (7 Millionen Einwohner) haben mehr Ukrainer Schutz beantragt als in Frankreich (68 Millionen Einwohner).

Wie erklärt sich diese ungleiche Verteilung der Anträge auf vorübergehenden Schutz?