Stellungnahme zu Migrationsabkommen mit sicheren Drittstaaten

Frage: “Ob die Feststellung des Schutzstatus von Geflüchteten unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention zukünftig auch in Transit- oder Drittstaaten erfolgen kann?”

Antwort: “Ja.”  

Die vollständige Stellungnahme liegt als PDF vor.

Dies ist ein Moment, in dem weltweit, auch in der EU, illegale Pushbacks an Grenzen zunehmend normalisiert werden. Radikale Parteien versprechen, Migration durch das Ignorieren und Aussetzen grundlegender Menschenrechte von Asylsuchenden und Migranten mit Gewalt zu reduzieren. Diese Stellungnahme beschreibt eine alternative Strategie für die seit Jahren tödlichsten Grenzen der Welt, die Außengrenze der EU, die es Parteien der politischen Mitte ermöglichen soll, Extremisten entgegenzutreten. Es geht darum, weder das Versprechen, irreguläre Migration zu reduzieren, noch die gültigen Menschenrechtskonventionen, die Rechtsstaatlichkeit und das seit 1949 bestehende Asylsystem zu opfern.

Dafür braucht es mehr als Rhetorik. Es braucht mehr als Empathie. Es braucht eine Strategie, die mehrheitsfähig und umsetzbar ist. Sichere Drittstaaten sind der Schüssel für eine humane Kontrolle lebensgefährlicher Außengrenzen. Sie können dazu beitragen, irreguläre Migration drastisch zu reduzieren. Sie können somit Tausende Leben retten. Aber das ist nur möglich, wenn klar ist, was diese Strategie leisten und was sie nicht leisten kann und welche Voraussetzungen und welche Vorbereitungen notwendig sind. Da jeder Schritt bei diesem grundlegenden Paradigmenwechsel Zeit und Aufwand erfordert, sollten die notwendigen Schritte so schnell wie möglich eingeleitet werden. Die Idee schneller Abschiebungen ab einem Stichtag aus den Grenzstaaten der EU in sichere Drittstaaten zur effektiven Entmutigung zukünftiger irregulärer Migration bei starken Interessen aller Beteiligten an einer langfristig erfolgreichen Umsetzung muss im Zentrum konkreter Planungen stehen.

Für den Erfolg solcher Abkommen braucht es:

1. Sichere Drittstaaten, die fähig und willens sind, die rechtlichen Standards zu erfüllen; und

2. EU-Staaten, die in der Lage sind, schnell und rechtmäßig zu entscheiden, wer in einen Drittstaat abgeschoben werden kann.

Die vollständige Stellungnahme liegt als PDF vor.